Das gesamte Team befindet sich vom 21. bis 29.09. im Betriebsurlaub.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KOMMA99 GmbH & Co KG

Absberggasse 29/1/7, 1100 Wien

UID: ATU76028825

Ansprechpersonen: Marcus Kemethofer, Nico Hinger

FN 541116i

Telefon: +43 660 774 58 74

E-Mail: office@komma99.at

1. Geltungsbereich

1.1. Für den Geschäftsbetrieb der KOMMA99 GmbH & Co KG (in weiterer Folge „K99“) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind verbindlich und gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit seinen Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere Geschäfts-, Vertrags- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – gelten nur dann, wenn dies von K99 ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.

1.3. K99 behält sich das einseitige Recht vor, diese AGB regelmäßig abzuändern bzw. zu aktualisieren. Bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen ist der Kunde an die geänderten AGB gebunden, wenn er der Änderung nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungen schriftlich widerspricht. Diese Mitteilung erfolgt per E-Mail an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden.

1.4. K99 verwendet aus Gründen der sprachlichen Einfachheit stets das generische Maskulinum und beabsichtigt dadurch keine Diskriminierung von anderen Geschlechtern, gesellschaftlichen Gruppen oder einzelnen Personen.

 

2. Unternehmensgegenstand, Markt

2.1. K99 erbringt für seine Kunden Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Dazu zählen insbesondere die
– Erstellung und Wartung von Webseiten
– Erstellung und Wartung von Webshops
– Suchmaschinenoptimierung (SEO)
– Suchmaschinenwerbung (SEA)
– Social Media Beratung und Betreuung
– Newsletter-Marketing
– Individuelle Beratungskonzepte im digitalen Marketing

2.2. K99 richtet seine Leistungen ausschließlich an Unternehmen (B2B).

2.3. K99 richtet sein Leistungsangebot an Kunden in Europa.

 

3. Angebot, Vertragsabschluss, Eigentumsvorbehalt

3.1. Angebote von K99 sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.2. Verträge mit K99 werden entweder als Werkverträge (z.B Webseitenerstellung) und/oder als Abos bzw. Dauerschuldverhältnisse (z.B monatliche SEO und Social Media Begleitung) angeboten. Die Leistungsart und die jeweilige Kündigungsfrist ist im Angebot entsprechend gekennzeichnet.

3.3. Mit Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen K99 und dem Kunden zustande.

3.4. Etwaige Zusatzleistungen sind zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren bzw. wird K99 diesbezüglich ein gesondertes Angebot legen.

3.5. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts bzw. der vom Kunden zu tragenden Barauslagen ist K99 berechtigt erstellte Webseiten, Unterwebseiten, Landing-Pages und einzelne Textbausteine temporär offline zu nehmen, bis sämtliche offenen Forderungen beglichen wurden, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche auf Schadenersatz entstehen.

 

4. Vertragsgegenstand, Leistungen, Leistungstermine, Sprache

4.1. Der vereinbarte Leistungsinhalt richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot.

4.2. Leistungen Dritter, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind (Softwarelizenzen, Werbebudgets, Hosting-Gebühren, externe Plugins etc.), werden, sofern nicht im Angebot betraglich ausgewiesen, als Barauslagen dem Kunden gesondert weiterverrechnet.

4.3. K99 verpflichtet sich, die Leistungserbringung nach den zeitlichen Anforderungen des Kunden, jedoch ohne unnötigen Aufschub, durchzuführen.

4.4. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich – sofern zweckmäßig – mit der Erbringung von Teilleistungen bzw. -lieferungen durch K99 und deren separater Verrechnung einverstanden.

4.5. Leistungen von K99 sind vom Kunden innerhalb einer Frist von 10 Tagen abzunehmen. Hierfür genügt es, dass der Kunde dem Leistungsinhalt nicht widerspricht. Widerspricht der Kunde dem Leistungsinhalt bzw. hat dieser Änderungswünsche, leitet K99 eine dem Angebot entsprechende Korrekturschleife ein für diese sinngemäß eine Abnahmefrist von 10 Tagen als vereinbart gilt.

4.6. Erfolgen nach erfolgter Abnahme der Leistungen (Punkt 4.5) durch den Kunden neuerlich Änderungswünsche und ist der Umfang der Korrekturschleifen ausgeschöpft, so hat K99 ein Wahlrecht, die zusätzlichen Leistungen nach dem aktuellen angemessenen Agentur-Stundensatz zu verrechnen oder diesbezüglich ein gesondertes Angebot zu legen.

4.7. Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von K99.

4.8. Die Leistungstermine und -fristen werden von K99 nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Übergabe an den Kunden.

4.9. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist Deutsch die Vertrags- und Kommunikationssprache.

 

5. Vertragslaufzeit, Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

5.1. Dauerschuldverhältnisse verlängern sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. Ablauf einer Verlängerungsperiode immer wieder automatisch um ein weiteres Quartal. K99 ist nicht verpflichtet, den Kunden über bevorstehende Verlängerungen gesondert zu informieren.

5.2. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Quartalsende (31.3, 30.6, 30.9, 31.12) von jedem Vertragspartner schriftlich gekündigt werden.

5.3. Das Recht, Dauerschuldverhältnisse außerordentlich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen bleibt für beide Vertragspartner hiervon unberührt.

5.4. Wichtige Gründe für K99, die zur außerordentlichen Vertragsauflösung berechtigen, sind insbesondere, wenn
– der Kunde mit der Zahlung des Entgelts mindestens 1 Monat im Verzug ist
– der Kunde wesentliche Bestimmungen dieser AGB (Punkt 6, 7, 9, 11, 12) verletzt
– über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Insolvenzantrag mangels kostendeckendem Vermögen zurückgewiesen wird

 

6. Wechselseitige Rechte und Pflichten

6.1. Beide Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung des Vertrages und der Erbringung der Vertragsleistungen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.

6.2. Im Rahmen der Leistungserbringung ist K99 auf Unterstützungs- und Mitwirkungsleistungen des Kunden angewiesen. Der Kunde wird daher im Rahmen der Zusammenarbeit die notwendigen, in seiner Sphäre liegenden Mitwirkungs- und Bereitstellungsleistungen erbringen, um K99 die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Pflichten und die Erbringung der Leistungen ohne Nachteile zu ermöglichen. Der Kunde wird hierzu insbesondere Termine wahrnehmen oder Mitarbeiter mit ausreichender Entscheidungsbefugnis entsenden, Kontodaten (Google etc.) zur Verfügung stellen, 2-faktor-Authentifizierungen durchführen, Zugangsdaten bereitstellen und überhaupt alles zu unternehmen und vorzukehren, um K99 bestmöglich bei der Leistungserbringung zu unterstützen.

6.3. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungs- oder Informationspflichten (Obliegenheiten), so verschieben sich im Falle vereinbarter Termine oder Fristen diese um den Zeitraum der der Sphäre des Kunden zuzuordnenden Verzögerungen.

6.4. Etwaige infolge Verletzung der Obliegenheiten eintretenden zusätzlichen Aufwendungen bzw. Schäden sind vom Kunden zu tragen.

6.5. K99 bietet technischen Support ausschließlich zu den üblichen Geschäftszeiten. Reaktionszeiten auf Supportanfragen betragen max. 2 Werktage, sofern nicht anders vereinbart.

 

7. Entgelt, Fälligkeit, Verzug, Barauslagen, Wertsicherung

7.1. Das Entgelt ist im jeweiligen Angebot festgelegt. Es versteht sich, sofern im Angebot nicht ein ausdrücklich ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag genannt ist, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

7.2. K99 hat das Recht, bei Auftragserteilung Akontozahlungen oder Zwischenzahlungen in beliebiger Höhe zu verlangen und die Leistungserbringung von Zahlungszielen bzw. dem tatsächlichen Zahlungseingang durch den Kunden abhängig zu machen.

7.3. Sofern im Angebot kein abweichendes Zahlungsziel festgelegt ist, sind Rechnungen von K99 nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

7.4. Bei Zahlungsverzug ist K99 neben der Verrechnung von Verzugszinsen berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Begleichung von Rechnungen zu pausieren.

7.5. K99 kann außer den vereinbarten bzw. gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Kunden verschuldeten und ihm erwachsenen Schäden geltend machen. Dazu zählen insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.

7.6. Die Parteien vereinbaren die Wertbezogenheit (Wertsicherung) von vereinbarten Entgelten aus Dauerschuldverhältnissen gemäß dem aktuell von der Statistik-Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (VPI). Als Referenz des VPI wird der jeweilige Monat bzw. das Jahr des Vertragsabschlusses herangezogen. K99 ist berechtigt, Entgelte entsprechend dem VPI mit Beginn eines jeden Quartals anzupassen.

 

8. Gewährleistung, Schadenersatz, Haftungsbeschränkungen

8.1. K99 leistet dem Kunden dafür gewähr, dass die vereinbarten Leistungen dem Angebot bzw. Vertrag entsprechen. Insbesondere gewährleistet K99, dass die Leistungen die gewöhnlich vorausgesetzten und/oder ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften aufweisen.

8.2. Die Leistungen gelten vom Kunden als genehmigt und somit mängelfrei, wenn der Kunde nicht binnen 10 Tagen ab der Leistungserbringung (Übermittlung an den Kunden) schriftlich einen Mangel anzeigt. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst (Mangelschaden) sowie aus
einem Irrtum über die Mangelhaftigkeit der Leistung nicht mehr geltend machen. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

8.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist K99 berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbessrung, Austausch, Preisminderung) und deren Zeitraum zu bestimmen.

8.4. K99 haftet nach dem Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Unternehmens, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden.

8.5. Ist der Kunde Unternehmer, haftet K99 nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden, bloße Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, wirtschaftliche Erträge, Verbesserung von Rankings (SEO), Veränderung des Werbebudgets, Anzahl und Art von Kundenanfragen, sowie für die Qualität von Leads und deren wirtschaftlicher Rentabilität.

8.6. K99 haftet auch nicht für etwaige Ausfälle, Störungen oder sonstige Schäden, die durch technische Fehler oder Änderungen der Richtlinien von Drittanbietern (z.B. Google, Hostingprovider) verursacht werden.

8.7. Ist der Kunde Unternehmer, so wird im Falle einer Haftung von K99 das Verschulden – entgegen den gesetzlichen Bestimmungen – nicht vermutet, sondern hat der Kunde hierfür den Beweis zu erbringen.

 

9. Vertraulichkeit

9.1. Die Parteien verpflichten sich, allfällige der anderen Seite bekanntgewordene vertrauliche Informationen nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB geheim zu halten.

9.2. Als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung gelten Informationen, technische Daten, Kundendaten, Umsatzdaten oder Know-how, die einer Partei im Rahmen der geschäftlichen Zusammenarbeit mit der anderen Partei zur Kenntnis gelangen, unabhängig davon, ob solche Informationen als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder nicht. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, wenn
– die empfangende Partei bereits vor der Mitteilung der Information durch die andere Partei in Besitz der Information war und die Information ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten hat;
– die Information öffentlich bekannt ist;
– die empfangende Partei die Information von einem Dritten erhalten hat, sofern der Dritte keine eigene Verpflichtung zur Geheimhaltung verletzt hat;
– die empfangende Partei die Information unabhängig von vertraulicher Information selbst entwickelt hat;
– die Information belanglos, naheliegend oder trivial ist;
– die Information aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder der Verfügung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde offengelegt wird (in diesem Fall ist die jeweils andere Partei unverzüglich und vor der Offenlegung zu informieren).

9.3. Für das Vorliegen eines der oben genannten Ausnahmetatbestände trägt die empfangende Partei die Beweislast.

 

10. Datenschutz

10.1. K99 verpflichtet sich zum umfassenden Datenschutz gemäß den Bestimmungen der DSGVO bzw. des österreichischen DSG.

10.2. K99 wird personenbezogene Daten ausschließlich zu den vorgesehenen Zwecken verwenden und keine darüberhinausgehende wie auch immer geartete gewerbliche Nutzung oder Verwertung derselben unternehmen.

10.3. K99 verpflichtet sich, sämtliche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auf Mitarbeiter, Geschäftspartner und Subunternehmer zu überbinden und gewährleistet deren Einhaltung.

10.4. Die Datenschutzbestimmungen von K99 sind auf der Webseite abrufbar und akzeptiert der Kunde diese inhaltlich.

 

11. Urheberrecht, Werknutzungsrecht, Urhebernennung, Schadenersatz

11.1. Sämtliche von K99 erstellten Texte und Designs („Inhalte“) verbleiben im geistigen Eigentum von K99. Dem Kunden steht im Rahmen der Nutzung der Webseite bzw. anderer Marketingartikel ein nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes, ausschließlich zur eigenen geschäftlichen Nutzung bestimmtes Nutzungsrecht zu.

11.2. Nähere Spezifizierungen bzw. Einschränkungen des Nutzungsumfanges von Inhalten können von K99 im Angebot konkretisiert werden.

11.3. Sofern Subunternehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, wird K99 vor deren Einsatz einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.

11.4. Der Vertragspartner hat K99 als Urheber der jeweiligen Inhalte entsprechend zu nennen. Dies erfolgt mittels externer Verlinkung zur eigenen Domain im sg. Footer-Bereich der Webseite bzw. sonstigem Verweis bei physischen Marketingartikeln. Unterlässt der Kunde eine derartige Urhebernennung, verpflichtet sich der Kunde an K99 eine angemessene Pauschale von nicht mehr als 20% des vertraglichen Entgelts zu zahlen.

11.5. Die Nutzung der Inhalte durch Dritte oder deren Weitergabe ist ohne ausdrückliche Zustimmung von K99 nicht gestattet.

11.6. Der Kunde trägt die endgültige Haftung für die von ihm bereitgestellten Inhalte (Fotos, Logos, Videos, Audio-Dateien etc.) und wird K99 hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter vollumfänglich schad- und klaglos halten.

11.7. Sofern der Kunde an K99 fachliche Texte und/oder Informationen bereitstellt, ist K99 nicht verpflichtet diese auf Richtigkeit oder Plausibilität zu prüfen.

 

12. Exklusivität, Konkurrenzverbot, Eigenwerbung

12.1. Die Parteien können im Rahmen des Angebots gesondert die Exklusivität der Leistungen von K99 (Konkurrenzverbot) treffen. In diesem Fall darf K99 für andere Unternehmen, die innerhalb derselben Branche des Kunden agieren, vertraglich nicht tätig werden.

12.2. Die Exklusivität kann örtlichen Einschränkungen unterliegen. Diesbezügliche Parameter sind im Angebot festzulegen (z.B Exklusivität für Wien und Niederösterreich). Sind im Angebot zur Exklusivität keine örtlichen Parameter vereinbart, gilt die Exklusivität immer nur für den Bezirk, in welchem der Kunde seinen Geschäftssitz hat.

12.3. Verletzt K99 die Exklusivitätsvereinbarung, ist der Kunde berechtigt, allfällige mit K99 vereinbarte oder bereits geleistete Zuschläge oder Exklusivitätsprämien von K99 zurückzufordern.

12.4. Der Kunde erteilt K99 die ausdrückliche Berechtigung, dessen Logo, Namen und allfällige Bewertungen auf eigenen Webseiten von K99 zu veröffentlichen. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

 

13. Höhere Gewalt

13.1. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und selbst durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, welches der Leistungserbringung im Wege steht.

13.2. Im Falle höherer Gewalt, die der Leistungserbringung von K99 vorübergehend entgegensteht, verlängert sich die Leistungspflicht entsprechend. Dies gilt auch analog für Mitwirkungspflichten bzw. -obliegenheiten des Kunden.

 

14. Subunternehmer, Aufrechnungsverbot

14.1. Eine persönliche Ausführung eines allfälligen Werkvertrages durch K99 wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Auftrag angeführt ist. Ansonsten gestattet der Kunde K99 zur Leistungserbringung die Beiziehung von Hilfskräften, Subunternehmern und Mitarbeitern nach deren Ermessen.

14.2. Eine Aufrechnung von Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen des Kunden gegenüber K99 ist unzulässig außer diese wurden gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von K99 ausdrücklich anerkannt.

 

15. Rechtswahl, Gerichtsstand

15.1. Die Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit von österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

15.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Vertragsverhältnisses vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien.

 

16. Schlussbestimmungen

16.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für ein Abgehen des Schriftformerfordernisses.

16.2. Beide Parteien stimmen der wechselseitigen Kommunikation per einfachem E-Mail zu. Erklärungen gelten der jeweils anderen Partei zugestellt, sofern diese auf die zuletzt bekannt gegebene (elektronische) Zustellanschrift übermittelt werden.

16.3. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner Zustelladresse umgehend bekanntzugeben.

16.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder infolge der Änderung der Rechtslage werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt auch für Lücken dieses Vertrages.