Das gesamte Team befindet sich vom 21. bis 29.09. im Betriebsurlaub.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

KOMMA99 OG

Rohrweihenweg 36

UID: ATU76028825

Ansprechpersonen: Marcus Kemethofer, Nico Hinger

FN 541116i

1220 Wien

Telefon: +43 660 244 21 52

E-Mail: office@komma99.at

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

1.1. Für den Geschäftsverkehr der KOMMA99 OG, im Folgenden „KOMMA99“, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

1.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von KOMMA99 ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurde.

 

2. Unternehmensgegenstand

2.1. KOMMA99 erbringt für seine Kunden Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Dazu zählen insbesondere
● die Erstellung von Webseiten
● die Optimierung von Webseiten für Suchmaschinen
● die Erstellung und Wartung von Online-Shops
● die Erstellung und Durchführung von individuellen Beratungskonzepten
● Suchmaschinen-Werbung

2.2. Leistungen von KOMMA99 richten sich ausschließlich an Unternehmer (B2B).

 

3. Vertragsabschluss

3.1. Angebote von KOMMA99 sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2. Verträge können sowohl in Anwesenheit beider Parteien als auch im Wege des Fernabsatzes geschlossen werden.

3.3. Die Bestellung des Kunden gilt mit der Annahme (Unterschrift) durch KOMMA99 als angenommen, womit ein Vertrag zustande kommt. 

 

4. Leistungen/Vertragsgegenstand

4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen vom KOMMA99 ist im Angebot festgelegt.

4.2. Eine Vereinbarung über nachträglichen Leistungsänderungen und Zusatzleistungen ist auf Wunsch des Kunden möglich, sofern dies von KOMMA99 schriftlich bestätigt wird.

4.3. Vertragssprache ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, Deutsch.

4.4. Die Kosten von Leistungen anderer Unternehmen, die im Rahmen der Leistungserbringung von KOMMA99 erforderlich werden (z.B. Software, Hardware, Programme, Werbeverträge, Partnerschaften etc.) und vom Kunden beauftragt wurden, sind gesondert vom Kunden zu tragen.

4.5. Im Falle einer Webentwicklung ist es KOMMA99 auch nach der Fertigstellung des Projektes freigegeben, auf die Webumgebung zuzugreifen. Änderungen und Anpassungen können nur in Absprache und nach Freigabe des Kunden durchgeführt werden.

 

5. Vertragsdauer

5.1. Vertragliche Leistungen können sowohl in Zielschuldverhältnissen (Honorare, Pauschalen, etc.) als auch in Dauerschuldverhältnisse (monatl. Betreuungsleistungen, Wartungskosten) bestehen.

5.2. Die jeweilige vertragliche Bindung und deren Art und Dauer, sind dem Angebot zu entnehmen.

5.3. Das Vertragsverhältnis endet, sofern es nicht auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde (z.B. bei monatlichen Betreuungsleistungen), mit der Erbringung der vereinbarten Beratungsdienstleistungen (Abschluss des Projekts).

 

6. Lieferungs/Leistungstermine

6.1. Die vereinbarten Termine und Fristen zur Leistungserbringung durch KOMMA99 werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.

6.2. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest zweiwöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

6.3. Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, an KOMMA99 Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. zu bezahlen.

6.4. KOMMA99 kann außer den Verzugszinsen auch den Ersatz anderer, vom Kunden verschuldeter Schäden geltend machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.

 

7. Entgelt

7.1. Das vertragliche Entgelt und die Zahlungsmodalitäten sind dem Angebot zu entnehmen.

7.2. Zahlungen an KOMMA99 sind, sofern nicht abweichendes vereinbart wurde, nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

 

8. Pflichten des Kunden

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, KOMMA99 bestmöglich bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Der Kunde wird sämtliche benötigten Informationen vollständig erteilen und mit Programmen und Arbeitsabläufen vertraute Mitarbeiter für erforderliche Gespräche zur Verfügung stellen.

8.2. Der Kunde stellt KOMMA99 oder von KOMMA99 beauftragten Dritten den zur Ausführung des Auftrags benötigten Zugang zu Systemen, sowie Räume, Arbeitsplätze, Rechnerzeiten (inkl. Operating- und Systemunterstützung), Testdaten, Kommunikationseinrichtungen und sonstige technische Hilfsmittel, Unterlagen und/oder Informationen in ausreichendem Umfang zur Verfügung.

8.3. Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz einer schriftlichen Mahnung nicht nachkommt, ist KOMMA99 bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten von ihrer Leistungspflicht befreit. Insoweit kann KOMMA99 mit ihren Leistungen auch nicht in Verzug geraten.

8.4. KOMMA99 ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Bearbeitung in Auftrag gegebenen Texte oder Textpassagen auf deren inhaltliche Richtigkeit oder auf die Verletzung etwaiger Rechte Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht trifft den Kunden selbst. Im Übrigen wird auf Punkt 11.5 verwiesen. Weiters ist KOMMA99 bei der Erbringung von Leistungen nicht verpflichtet, diese auf die etwaige Verletzung von Rechten Dritter (Urheberrechte, Markenrechte etc.) zu prüfen. Der Kunde hat die Pflicht, KOMMA99 im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung von deren Rechten durch Texte oder andere Inhalte, die der Kunde beigestellt hat, schad- und klaglos zu halten.

 

9. Schutz des geistigen Eigentums

9.1. KOMMA99 tritt mit der Leistungserbringung alle Rechte an den von KOMMA99 angefertigten Texten und sonstigen Inhalten an den Kunden ab.

9.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von KOMMA99 erbrachten Leistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, etc.) ohne ausdrückliche Zustimmung von KOMMA99 zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung oder Verbreitung eine Haftung von KOMMA99 – insbesondere etwa für deren Richtigkeit – gegenüber Dritten.

 

10. Gewährleistung

10.1. Die Beratungsleistungen von KOMMA99 beruhen auf spezifischen Branchenerfahrungen, entsprechend dem letzten Wissens- und Informationsstand des Kunden und basieren auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung zur Verfügung gestellt wurden. Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg. KOMMA99 gibt im Rahmen der Erbringung von Beratungsleistungen lediglich Handlungsempfehlungen. Die Entscheidung, ob Handlungsempfehlungen umgesetzt werden, obliegt ausschließlich dem Kunden. KOMMA99 übernimmt keine Verantwortung für die Umsetzung von Handlungsempfehlungen.

10.2. KOMMA99 bietet Leistungen im Rahmen der aktuellen technischen und rechtlichen Gegebenheiten an. Für Entscheidungen anderer Unternehmen (Google, Facebook etc.) oder vertragsfremder Dritter, die Leistungen von KOMMA99 beeinträchtigen könnten, übernimmt KOMMA99 keine Gewährleistung. Weiters leistet KOMMA99 keine Gewähr für den Eintritt bestimmte Marktreaktionen, Prognosen oder wirtschaftlicher Ergebnisse.

10.3. Der Kunde hat allfällige Mängel der Leistungserbringung unverzüglich, spätestens aber binnen 7 Tagen bei sonstigem Verfall des Gewährleistungsanspruches zu rügen.

10.4. KOMMA99 ist berechtigt, die Art und den Zeitraum der Gewährleistung zu bestimmen.

10.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

 

11. Schadenersatz und Haftungsbeschränkungen

11.1. KOMMA99 haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. KOMMA99 haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit.

11.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden, bloße Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie Schäden aus dem Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet KOMMA99 nicht.

11.3. Die Haftung von KOMMA99 ist der Höhe nach beschränkt. Das im Angebot festgelegte Jahresentgelt (aliquotiert auf die erfolgten Zahlungen) bildet die Obergrenze der Haftsumme von KOMMA99.

11.4. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen KOMMA99 beträgt 6 Monate.

 

12. Kündigung

12.1. Beide Vertragspartner sind berechtigt, ein auf unbestimmte Dauer abgeschlossenes Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende eines Kalenderquartals zu kündigen.

12.2. Das Vertragsverhältnis kann jederzeit aus wichtigen Gründen von jedem Vertragspartner schriftlich ohne Einhaltung einer Frist beendet werden, wobei in diesem Fall der Entgeltanspruch von KOMMA99 für bereits erbrachte Leistungen aufrecht bleibt. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragspflichten – trotz Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen – verletzt.

 

13. Höhere Gewalt

13.1. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und selbst durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, welches der Leistungserbringung entgegensteht.

13.2. Im Falle höherer Gewalt, die der Leistungserbringung von KOMMA99 vorübergehend entgegensteht, verlängert sich die Leistungspflicht von KOMMA99 entsprechend.

13.3. Im Falle höherer Gewalt ist der Kunde für die Dauer des bei KOMMA99 infolge höherer Gewalt eintretenden Leistungshindernisses vom Entgelt aliquot befreit.

 

14. Geheimhaltung/Datenschutz

14.1. KOMMA99 verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Angelegenheiten des Kunden, insbesondere über dessen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

14.2. Diese Geheimhaltungsverpflichtung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.

14.3. KOMMA99 verpflichtet sich zum umfassenden Datenschutz sämtlicher personenbezogenen Daten des Kunden.

14.4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Erfüllung dieses Vertrages von KOMMA99 verwendet werden dürfen. Weiters erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass KOMMA99 die ihm mitgeteilten Daten verarbeitet und intern verwendet.

14.5. Der Kunde erklärt sich mit der internen und externen Weitergabe von Daten durch KOMMA99 einverstanden, sofern dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist.

 

15. Rechtswahl/Gerichtsstand/Erfüllungsort

15.1. Auf das Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des in Österreich geltenden Internationalen Privatrechts anzuwenden.

15.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich seines gültigen Zustandekommens ist das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz von KOMMA99 ausschließlich zuständig.

15.3. Erfüllungsort ist Wien.

 

16. Nebenabreden/Schriftform/Zustellungen

16.1. Zum abgeschlossenen Vertrag bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

16.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

16.3. Zustellungen an den anderen Vertragspartner erfolgen an dessen zuletzt schriftlich bekannt gegebene physische oder elektronische Adresse.

 

17. Einsatz von Subunternehmern/Aufrechnungsverbot

17.1. Der Einsatz von Subunternehmern durch KOMMA99 ist stets zulässig.

17.2. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von KOMMA99 mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

 

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig sein oder infolge der Änderung der Rechtslage nichtig oder unwirksam werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt für Lücken dieses Vertrages. 

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