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Glossarbeitrag: Cookie Banner

Was ist ein Cookie Banner?

Du bist im Internet bestimmt schon öfter über die Aussage “Dein Keks wird gerade gebacken” oder ganz klassisch “Diese Website verwendet Cookies” gestolpert. Dabei handelt es sich bei Cookies leider nicht um Kekse mit unglaublich leckerer Füllung aus Schokodrops (am besten Triple Choc) und weichem Kern, nein, vielmehr sind es kleine Textdateien, die bei dem Besuch einer Website lokal auf dem PC oder einem anderen Endgerät, z.B. Smartphone gespeichert werden. Die Meldung (Cookie Banner) ist deshalb so wichtig, da solche Dateien Informationen über den Website-Besuch des Users, wie z.B. aufgerufene Unterseiten, Eingabe eines Suchbegriffs oder Verweildauer speichern. Diese Daten können wiederum vom Webseitenbetreiber genutzt werden, um die Customer Journey so angenehm wie möglich zu gestalten und die eigene Webseite zu optimieren.

 

Ist ein Cookie Banner verpflichtend?

YES! Die Verwendung von Cookies (Speicherung von kleinen Textdateien) muss spätestens seit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die 2016 in Kraft trat, klar und deutlich gekennzeichnet werden. Glaube mir, wenn ich dir sage, dass das alleine jedoch nicht ausreicht: Für das Auslesen der Daten benötigt ein Webseitenbetreiber eine explizite Zustimmung der User. Stimmt der Webseitenbesucher nicht zu, dürfen in der Theorie keine Cookies verwendet werden. 

Theoretisch. Praktisch sieht es in der Realität nämlich ganz anders aus. Viele Webseiten nutzen bis heute keine Cookie Banner – dies kann jedoch früher oder später zu unangenehmen Folgen führen.

 

Wie sieht ein Cookie Banner aus?

Ein Hinweis (Cookie Banner) taucht, wie der Name bereits sagt, oft als Banner auf – meist am oberen oder unteren Bildschirmrand. Mittlerweile gibt es auch Overlays – das sind textliche Einblendungen über den eigentlichen Websiteinhalt. Ziemlich nervig, wird aber leider gesetzlich abverlangt.

 

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Anforderungen an einen DSGVO-konformen Cookie Banner

“Come to the dark side – we have cookies” – zu dieser Aussage gibt es einen gravierenden Unterschied, wenn es um DSGVO-konforme Cookie Banner geht: Hast du dich einmal für die dunkle Seite entschieden, wird es schwierig sein, sie wieder zu verlassen (kennt man zumindest von zahlreichen Blockbustern), von der Cookie-Zustimmung kann und darf man sich nachträglich jedoch lösen. Konkret verlangt die Datenschutz Grundverordnung zum einen eine userfreundliche Einholung der Einwilligung, zum anderen muss ein Nutzer seine Einwilligung zu jeder Zeit widerrufen können.

 

Fazit

Spätestens seit dem Inkrafttreten der DSGVO ist jeder User bereits über zahlreiche Webseiten mit Cookie-Hinweisen gestoßen. Während manche Hinweise ignoriert werden können, da sie seitlich platziert werden und den eigentlichen Content der Webseite nicht verdecken, drängen viele Webseiten einem User die Cookie-Zustimmung durch ein Overlay wortwörtlich auf – à la “Ohne Zustimmung kommst du hier nicht rein!”. 

Zahlreiche Webseiten haben bereits bewiesen, dass ein Cookie Banner nicht zwingend störend sein muss. Und falls du wissen möchtest, wo du den besten Triple Choc Cookie finden kannst, melde dich!

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